Artikel 1 Allgemeines
1. Marcam Trademark Attorneys (im Folgenden als Marcam bezeichnet)
Für Marcam gelten die folgenden Bedingungen
Alle Aufträge gelten als an Marcam erteilt und können nur von Marcam angenommen werden. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Alle Angebote von Marcam sind unverbindlich und als Aufforderung zur Erteilung eines Auftrags zu betrachten, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes schriftlich vereinbart oder von ihnen abgewichen wird.
3. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit abgelehnt.
4. Kommt es zu einer Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so müssen die Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Auch im Falle einer Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang anwendbar.
5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Bestimmung in einem mit Marcam geschlossenen Vertrag geht der Inhalt des mit Marcam geschlossenen Vertrags vor. 6. Kollision mit Marcam Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen, für nichtig erklärt werden oder anderweitig ihre Rechtsgültigkeit verlieren, bleiben die übrigen Bestimmungen so weit wie möglich in Kraft.
Artikel 2 Ausführung des Auftrags
1. Marcam wird die ihr übertragenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit ausführen, wie es sich für einen guten Auftragnehmer gehört. Bei der Ausführung des Auftrags kann Marcam von Dritten unterstützt werden, die von Marcam mit der Ausführung des Auftrags beauftragt werden.
2. Der Auftrag erfolgt auf der Grundlage der Informationen, die der Kunde Marcam zur Verfügung stellt. Der Kunde wird Marcam daher rechtzeitig alle Anweisungen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Erteilt der Auftraggeber Marcam Weisungen oder Informationen nicht rechtzeitig und droht daher ein Fristablauf zu drohen, wird Marcam, wenn möglich, eine Verlängerung der Frist verlangen. Für diese Arbeiten werden dem Auftraggeber Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt. Sollte dennoch eine Frist ablaufen, haftet Marcam nicht für die Folgen. Marcam haftet auch nicht für die Nichterfüllung von Arbeiten, die ihr nicht ausdrücklich zugewiesen sind.
3. Marcam kann Dritte mit der Ausführung des Auftrags beauftragen. Für den Fall, dass diese Dritten ihre Haftung beschränken möchten, ermächtigt der Kunde Marcam, diese Haftungsbeschränkung zu akzeptieren. Obwohl Marcam bei der Auswahl und Beauftragung Dritter mit der gebotenen Sorgfalt vorgeht, haftet sie nicht für Mängel Dritter, die von ihr im Rahmen der Ausführung des Auftrags beauftragt werden. Der Auftraggeber stellt Marcam von Ansprüchen dieser Dritten im Zusammenhang mit Ansprüchen des Auftraggebers gegen diese Dritten frei.
4. Jeder von Marcam gestellte Antrag kann auf Anordnung in den Markenüberwachungsdienst von Marcam aufgenommen werden.
5. Der Brand Monitoring Service ist ein Jahresabonnement mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der Abonnementlaufzeit. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich das Abonnement automatisch um einen Zeitraum von einem Jahr.
6. Nach der vollständigen Eintragung einer Marke erwirbt Marcam das Recht, diese Marke auf seiner Website, in seinen Newslettern und in anderen möglichen Mitteilungen anzuzeigen.
Artikel 3 Vertraulichkeit
1. Marcam wird alle vertraulichen Mitteilungen, die Marcam vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, absolut vertraulich behandeln.
2. Marcam kommuniziert auch elektronisch. Sollten durch diese Art der Kommunikation Fehler auftreten oder wenn Dritte Kenntnis vom Inhalt der bereitgestellten Informationen erlangen, haftet Marcam nicht für Schäden, die sich aus dieser Art der Kommunikation ergeben.
Artikel 4 Haftung
1. Marcam haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, es sei denn, der Auftraggeber weist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Marcam bei
2. Marcam haftet niemals für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden des Kunden, wie z. B. Handelsverluste, Verluste aufgrund von Verzögerungen, Verluste oder entgangenen Gewinn.
3. Marcam ist haftpflichtversichert. Die Haftung für Schäden übersteigt nicht den Betrag, den die Versicherung von Marcam erstattet, zuzüglich des Selbstbehalts von Marcam für diese Versicherung. Wenn die Versicherung nicht auszahlt, übersteigt die Haftung von Marcam nie 1.500 €,-. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 5 Rechnungen, Gebühren, Zahlung, Kosten
1. Marcam verlangt vom Auftraggeber in der Regel die vollständige Vorauszahlung. Marcam ist erst dann berechtigt, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist. Die Zahlung wird auf einen etwaigen Mehraufwand angerechnet, der von Marcam zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt wird
(2) Die Entgelte von Marcam werden nach den üblichen
Marcam-Tarife, bei denen das Ergebnis der geleisteten Arbeit nicht wichtig ist. Die Honorare beinhalten die Erstattungen für die für den Kunden aufgewendete Zeit sowie eine Erstattung der allgemeinen Bürofixkosten. Marcam wird dem Auftraggeber auch einen Zuschlag für variable Bürokosten in Rechnung stellen, wobei diese Bürokosten prozentual auf das Honorar umgelegt werden.
3. Zusätzlich zu den variablen Honoraren, die von Marcam auf der Grundlage des von Marcam festgelegten Stundensatzes, multipliziert mit der Anzahl der für einen Auftrag aufgewendeten Stunden, weitergegeben werden, berechnet Marcam auch feste Honorare.
4. Dem Auftraggeber werden alle Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages entstehen. Zu diesen Kosten gehören Steuern, Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für Agenten oder andere Sachverständige, Kosten für Kurierdienste und Kosten für Übersetzungen.
5. Kostenvoranschläge und Kostenvoranschläge, die Marcam dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, sind rein indikativ und unverbindlich, sofern Marcam nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt.
6. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig ohne Abzug oder Aufrechnung an Marcam zu bezahlen. Ist auf der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben, muss die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Marcam steht es frei, in der Zwischenzeit Reklamationen einzureichen.
7. Sollte es zu einem Streit zwischen dem Kunden und Marcam kommen, gibt dies dem Kunden nicht das Recht, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen oder zu verweigern.
8. Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist gerät der Kunde von Rechts wegen ohne (weitere) Inverzugsetzung in Verzug und schuldet die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag, unbeschadet anderer Rechte von Marcam, gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
9. Alle Kosten, die Marcam gerichtlich und/oder außergerichtlich im Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Zahlung der Rechnungen durch den Kunden entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Artikel 6 Beendigung, höhere Gewalt
1. Der Kunde ist von Rechts wegen in Verzug, wenn: – der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt; oder – der Kunde für insolvent erklärt wird, ein Zahlungsaufschub gewährt wird, die gesetzliche Umschuldungsregelung für anwendbar erklärt wird, unter Vormundschaft gestellt wird oder sein Vermögen ganz oder teilweise unter Verwaltung gestellt wird oder wenn in einem dieser Fälle ein Antrag gestellt wird; oder – der Kunde überträgt den Geschäftsbetrieb oder die Kontrolle über sein Geschäft oder einen Teil davon, verliert ganz oder teilweise seine Rechtspersönlichkeit, wird aufgelöst oder liquidiert oder stellt den Geschäftsbetrieb des Kunden anderweitig ein; oder – ein Vorurteil oder eine Vollstreckungspfändung wird auf Waren erhoben, die dem Kunden gehören oder auf dessen Kosten gehen.
2. In der in Absatz 1 genannten Situation ist Marcam berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden sofort und ohne Inverzugsetzung einseitig schriftlich aufzulösen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Auflösung durch Marcam ist Marcam nicht verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus berührt die Auflösung nicht andere Rechte, die Marcam zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf volle Entschädigung.
3. Beträge, die Marcam vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was sie bereits bei der Ausführung des Vertrags getan hat, in Rechnung gestellt wurden, bleiben fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig und zahlbar.
4. Zusätzlich zu den anderen Rechten, die Marcam zustehen, ist Marcam berechtigt, die Ausführung und Ausführung des Auftrags im Falle höherer Gewalt auszusetzen oder sich ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass Marcam zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.
5. Unter höherer Gewalt versteht man in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeden Mangel bei der Erfüllung von Aufträgen an Marcam, der weder auf das Verschulden von Marcam zurückzuführen ist noch auf deren Rechnung geht. Höhere Gewalt liegt in jedem Fall vor, wenn Marcam infolge von Krankheit, Tod oder sonstiger Verhinderung eines Marcam-Mitarbeiters verhindert ist.
Artikel 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Das gegenseitige Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Marcam unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Marcam werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Overijssel vorgelegt.
2. Marcam steht es – wenn sie dies wünscht – frei, abweichend von Art. 7.1 ein nach dem Gesetz zuständiges Gericht anzurufen.
Artikel 8 Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst.
Besteht bei der Übersetzung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Unterschied zwischen
Niederländischer und ausländischer Text, der niederländische Text ist verbindlich.