TOMTOM GEWINNT PROZESS GEGEN KMBO

Markenrechtsverletzung. Unteres Gehäuse. Handelsnamensrecht. Der Richter für einstweiligen Rechtsschutz hatte MKBO angewiesen, die Verletzung der Marken- und Markenrechte von TomTom zu unterlassen. MKBO hatte gegen Artikel 1 einer Vereinbarung verstoßen, und TomTom hatte die Vereinbarung daher wirksam aufgelöst. Im abschließenden Amsterdamer Hauptsacheverfahren beantragt MKBO u.a. ein Feststellungsurteil, dass der Vertrag nicht gekündigt oder aufgelöst worden sei und dass MKBO das Tomzeichen verwende. In einer Widerklage begehrt TomTom IBV u.a. ein Feststellungsurteil, dass sie den Vertrag wirksam aufgelöst mit einer Schadensersatzverurteilung gegen SCBO erlassen hat. Das Bezirksgericht Amsterdam wies die Anträge von SCBO im Übereinkommen zurück und gab den Widerklage von TomTom IBV statt. MKBO legte gegen dieses Urteil Berufung ein. In diesem Fall behauptet TomTom, dass MKBO die TomTom-EU-Marken oder die TomTom Benelux-Marken oder die Handelsnamensrechte von TomTom verletzt hat. Das Gericht erklärt, dass SCBA die Marken verletzt hat.

Quelle: ie-forum.nl

CASES & BLOG

SPA VERLIERT GEGEN KRUIDVAT

SPA VERLIERT GEGEN KRUIDVAT

SPA VERLIERT GEGEN KRUIDVAT Kruidvat ist eine Drogeriekette, die unter anderem in den Niederlanden und Belgien tätig ist. Spa Monopole stellt das belgische Mineralwasser "Spa" her und vermarktet dieses Wasser unter verschiedenen Namen in Kombination mit Spa. Kruidvat...

PLEIN GEWINNT NUR KNAPP

PLEIN GEWINNT NUR KNAPP

PLEIN GEWINNT NUR KNAPP Plein ist Modedesigner und auch Markeninhaber verschiedener Marken, die er auf seine Kleidung aufträgt. RSR betreibt ein Bekleidungsgeschäft in Rotterdam und verletzt angeblich die Markenrechte von Plein durch den Verkauf von gefälschter...

KONTAKT

Sind Sie neugierig, was wir für Sie tun können? Oder haben Sie eine spezielle Frage?
Dann möchten wir uns kennenlernen.

<a class=""footer-menu"" href=""https://marcam.nl/diensten/domein/"">DOMÄNE</a>

<a class=""footer-menu"" href=""https://marcam.nl/diensten/legal/"">RECHTLICH</a>